AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur für pharmazeutisches Coaching
Monika Raulf co-pha.com
Paulinenallee 57
22769 Hamburg
vertreten durch die Inhaberin Monika Raulf
1.) Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Agentur für pharmazeutisches Coaching Monika Raulf co-pha.com (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem auftraggebenden Partner (nachfolgend Auftraggeber genannt) soweit im Vertrag nicht anderweitig festgelegt.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das jeweilige Angebot des Auftragnehmers annimmt, ein dementsprechender Kooperationsvertrag, Coachingvertrag oder die schriftliche Anmeldung zu einem Workshop, einer Veranstaltung und/oder Ausbildung beim Auftragnehmer eingegangen ist und per Überweisung der vertraglich fixierten Gebühr durch den Auftraggeber bestätigt ist.
2.) Vertragsgegenstand
1) Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers und ist die Erbringung der vereinbarten Coachings-/Trainings- oder beratenden Leistung und nicht die Herbeiführung eines subjektiv erwarteten und/oder wirtschaftlichen Erfolges.
2) Jeder Auftrag bedarf der schriftlichen Bestätigung. Hier reicht eine formlose Bestätigung per Mail aus.
3) Die Preisvereinbarungen ergeben sich aus dem Angebot.
3.) Rechtliche Rahmenbedingungen (Coaching, soweit dies im Auftrag enthalten ist)
1) Coaching ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Auftragnehmer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Auftragnehmer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Auftraggeber trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
4.) Mitwirkung des Auftraggebers (Coaching, soweit dies im Auftrag enthalten ist)
Ein Coaching ist in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
5.) Honorierung des Auftragnehmers
1) Der Auftragnehmer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare sind nach jedem Termin von dem Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
2) Bei Terminen mit Reisetätigkeit des Auftragnehmers werden zuzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
6.) Terminverschiebungen
1) Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers sind grundsätzlich nach Absprache möglich. Es gelten folgende Konditionen:
- Bis 4 Wochen vorher: kostenlos
- Bis 2 Wochen vorher: Zahlung von 50% des vereinbarten Preises
- Bis 1 Woche vorher: Zahlung von 75 % des vereinbarten Preises
- Ab 7 Tagen vorher: Zahlung von 100% des vereinbarten Preises
Es wird jeweils ein für beide Seiten passender Ersatztermin vereinbart.
2) Stornierungen werden zu jedem Zeitpunkt mit 100% berechnet.
2) a) Bei Rücktritt von einer vom Auftragnehmer angebotenen Veranstaltung, einem Workshop, einem Seminar, der Ausbildung oder ähnlichen Veranstaltungen, kann der Auftraggeber bis zu 2 Wochen vor dem Termin einen alternativen Teilnehmer benennen und gegen 100 Euro Gebühr eine Umschreibung durch den Auftragnehmer vornehmen lassen.
3) Die Ausfallzahlungen sind ebenfalls innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
4) Termine, die von Seiten des Auftragnehmers abgesagt werden müssen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Auftragnehmer. Auch in diesem Falle wird ein für beide Seiten passender Ersatztermin vereinbart.
7.) Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers absolut vertraulich.
8.) Meinungsverschiedenheiten
1) Bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden die Vertragspartner zunächst miteinander über eine Einigung verhandeln.
2) Gelingt es den Beteiligten nicht, ihre Meinungsverschiedenheit binnen 30 Tagen nach Beginn der Verhandlungen beizulegen, werden sie eine Mediation auf Grundlage der Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Industrie- und Handelskammer durchführen. Dasselbe gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung eines der Beteiligten zu gütlichen Verhandlungen aufgenommen worden sind.
3) Für die Dauer des Mediationsverfahrens verzichten die Parteien auf die Einleitung gerichtlicher Schritte. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes.
4) Gelangen die Beteiligten dabei nicht zu einem Ergebnis, so kann jeder Beteiligte ein gerichtliches Verfahren einleiten.
9.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur für pharmazeutisches Coaching (Stand Dezember 2019)